| Das Ergebnis des UVP-Verfahrens waren exakte
Vorgaben von Seiten der Behörde, zu deren Einhaltung sich
die EVN Abfallverwertung NÖ verpflichtet hat. Sie betreffen
alle Bereiche des Umweltschutzes von der Luftreinhaltung, dem Lärmschutz,
der Verkehrstechnik über die Land- und Forstwirtschaft bis
hin zu Jagd, Fischerei und vielem mehr.
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