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Grundsätze der NÖ
Abfallwirtschaft

Die Grundsätze der NÖ Abfallwirtschaft wurden im NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (NÖ AWG) festgelegt und detailliert im NÖ Abfallwirtschaftskonzept niedergeschrieben.
Das NÖ Abfallwirtschaftskonzept nennt folgende wesentliche Grundsätze:

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Abfallvermeidung als vorrangiges Ziel

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stoffliche Verwertung von Altstoffen soweit dies ökologisch vorteilhaft und technisch möglich ist

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biologische Verwertung der biogenen Fraktionen des Hausmülls - d.h. die Gewinnung von schadstoffarmem Kompost

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thermische Verwertung der nicht weiter zu verwertenden energiereichen Abfallkomponenten

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umweltgerechte Endlagerung der verbleibenden festen Reststoffe, möglichst reaktionsarm und konditioniert geordnet

Auf Basis dieser Grundsätze erfolgten im Jahr 1994 der Entschluss zur thermischen Verwertung des NÖ Hausrest-, Sperr- und Gewerbemülls, die Gründung der AVN Abfallverwertung NÖ (seit Juni 2009 EVN Abfallverwertung NÖ) und schließlich im Jahr 2001 die Errichtung der thermischen Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf / Dürnrohr.