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Bescheid Linie 3 rechtskräftig

Ende Mai 2007 erhielt die EVN Abfallverwertung NÖ den behördlichen Genehmigungsbescheid zur Errichtung einer dritten Linie in der thermischen Abfallverwertungsanlage Zwentendorf/Dürnrohr. Seit Anfang Juni 2007 ist der Bescheid rechtskräftig. Die ersten Bauarbeiten haben bereits begonnen.

Nach dem umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren hat die Behörde im Amt der NÖ Landesregierung äußerst konzentriert und in die Tiefe gehend gearbeitet und den Bescheid zum Ausbau der EVN-Müllverbrennungsanlage erlassen. Am 31.Mai 2006 hatte die EVN Abfallverwertung NÖ das Erweiterungsprojekt beim Amt der NÖ Landesregierung eingereicht und nicht einmal ein Jahr später, am 24. April 2007, war der Bescheid fertig gestellt. Nachdem keine Einsprüche dagegen erhoben worden waren, hat er nunmehr seine Rechtsgültigkeit erlangt und die EVN Abfallverwertung NÖ darf mit dem Bau von Linie 3 beginnen.

All dem ist natürlich, wie schon bei den ersten beiden Linien der EVN Abfallverwertung NÖ, eine umfassende Prüfung der Umweltverträglichkeit des Erweiterungsvorhabens vorausgegangen. Im UVP-Verfahren hat die Behörde das Vorhaben der EVN Abfallverwertung NÖ durch 20 amtliche Sachverständigen im Detail prüfen lassen. Nun hat sie im Bescheid im Detail formuliert, welche Betriebsbedingungen die AVN einhalten muss, um die Anlage in Zukunft betreiben zu dürfen.