All dem ist natürlich, wie schon bei
den ersten beiden Linien der EVN Abfallverwertung NÖ, eine umfassende Prüfung
der Umweltverträglichkeit des Erweiterungsvorhabens vorausgegangen.
Im UVP-Verfahren hat die Behörde das Vorhaben der EVN Abfallverwertung NÖ durch
20 amtliche Sachverständigen im Detail prüfen lassen.
Nun hat sie im Bescheid im Detail formuliert, welche Betriebsbedingungen
die AVN einhalten muss, um die Anlage in Zukunft betreiben
zu dürfen. |