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UVP-Verhandlung Linie 3

Am Donnerstag, den 8.März 2007 fand ab 9.00 Uhr im Donauhof in Zwentendorf die mündliche Behördenverhandlung zur Erweiterung der thermischen Abfallverwertungsanlage der EVN Abfallverwertung NÖ statt. Sie stellte einen entscheidenden Schritt im UVP-Verfahren dar und war für alle Bürger öffentlich zugänglich. Denn bei dieser öffentlichen Behördenverhandlung hatten die Bürgerinnen und Bürger von Zwentendorf und der umliegenden Nachbargemeinden das Recht zur Stellungnahme.

Die mündliche Verhandlung wurde von der Behörde einberufen und veranstaltet. Der Ablauf der Behördenverhandlung war in fünf Teile gegliedert. Zu Beginn hatte der Verhandlungsleiter der Behörde, Mag. Johann Lang, das Wort. Er begrüßte die Teilnehmer und stellte das Projekt und die behördlichen Sachverständigen vor. Danach präsentierte der EVN Abfallverwertung NÖ-Geschäftsführer DI Franz Mittermayer das Projekt im Detail. Schließlich stellten die einzelnen Sachverständigen der Behörde ihren jeweiligen Fachbereich des Umweltverträglichkeitsgutachtens dar und präsentierten ihre Beurteilung der Umweltverträglichkeit der Erweiterung der thermischen Abfallverwertungsanlage. Anschließend hatten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Diese Möglichkeit nutzten vor allem die Bahnanrainer im Bahnhof Moosbierbaum sowie die anwesenden Vertreter der umliegenden Nachbargemeinden und des Zwentendorfer Bürgerbeirates und natürlich auch die NÖ Umweltanwaltschaft. Nach der Mittagspause erfolgte die Niederschrift der mündlichen Verhandlung mit den Auflagen der Sachverständigen und den Stellungnahmen der Gemeinden und des Bürgerbeirates.

Damit trat das UVP-Verfahren nach der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), die am 31. Mai 2006 von der EVN Abfallverwertung NÖ bei der Behörde eingereicht worden war und deren Beurteilung durch die Genehmigungsbehörde im Amt der NÖ Landesregierung in Form des Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG) und nach der öffentlichen Auflage von UVE und UVG in sein letztes Stadium. Nächster Schritt wird nun die Erstellung des Bescheides durch die Behörde im Amt der NÖ Landesregierung sein.