Nach der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), die am 31. Mai 2006 bei der Behörde eingereicht worden war und deren Beurteilung nunmehr durch die Genehmigungsbehörde im Amt der NÖ Landesregierung in Form des Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG) erfolgt ist, und nach der öffentlichen Auflage von UVE und UVG tritt das UVP-Verfahren nun in sein letztes Stadium. |