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Mündliche Behördenver-
handlung im UVP-Verfahren
für Linie 3

Aufgrund der abfallwirtschaftlichen Notwendigkeiten hat sich die  EVN Abfallverwertung NÖ dazu entschlossen, die thermische Abfallverwertungsanlage Zwentendorf/Dürnrohr zu erweitern. Zu den beiden derzeit vorhandenen Linien soll eine dritte Linie dazu gebaut werden.

Selbstverständlich muss die EVN Abfallverwertung NÖ auch für diese Erweiterung der Anlage ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) absolvieren.

Nach der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), die am 31. Mai 2006 bei der Behörde eingereicht worden war und deren Beurteilung nunmehr durch die Genehmigungsbehörde im Amt der NÖ Landesregierung in Form des Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG) erfolgt ist, und nach der öffentlichen Auflage von UVE und UVG tritt das UVP-Verfahren nun in sein letztes Stadium.

Die mündliche Behördenverhandlung wird am Donnerstag, dem 8. März 2007 ab 9.00 Uhr im Donauhof in Zwentendorf stattfinden. Sie ist für alle Bürger öffentlich zugänglich und stellt einen entscheidenden Schritt im UVP-Verfahren dar. Bei dieser öffentlichen Behördenverhandlung haben die Bürgerinnen und Bürger von Zwentendorf und der umliegenden Nachbargemeinden das Recht zur Stellungnahme. Sie haben Parteistellung.

Die mündliche Verhandlung wird von der Behörde einberufen und veranstaltet.

Der Ablauf der Behördenverhandlung ist in fünf Teile gegliedert. Zu Beginn hat der Verhandlungsleiter der Behörde das Wort, begrüßt die Teilnehmer und stellt das Projekt vor. Danach erfolgt eine Kurzpräsentation des Projektes durch die EVN Abfallverwertung NÖ. Schließlich stellen die einzelnen Sachverständigen der Behörde ihren jeweiligen Fachbereich des Umweltverträglichkeitsgutachtens dar und präsentieren die Beurteilung der Umweltverträglichkeit der Erweiterung der thermischen Abfallverwertungsanlage. Anschließend haben die anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Zuletzt erfolgt die Niederschrift der mündlichen Verhandlung.